Dienstag, 11. April 2023
Vom Wunder der Arztrechnungen
Man wundert sich manchmal, was ein Arzt in Rechnung stellt (als Privatpatient sieht man seine Rechnung). So hat einmal ein Praktiker, der mich nebenher begrüßte, als ich ein Rezept abholte, und fragte: "Wie geht es Ihnen?", diese Frage als Beratung mit 10 Euro abrechnen wollen.
Der neueste Fall ist eine Rechnung des Zahnarztes Dr. Christian Lux. Da finde ich zum Beispiel Nr. 4020 "Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen (weit erhöhter Zeitaufwand...)" mit 8,86 Euro; dabei hatte ich gar keine Schleimhauterkrankung; oder 1000 "Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies... (mindestens 25 Minuten)..." - diese Unterweisung bestand in der Frage: "Benutzen Sie täglich das kleine Zahnbürstchen?"
Was soll ich tun? Schweren Herzens entschließe ich mich, nicht zu protestieren, weil ich mit der Arbeit des Zahnarztes sehr zufrieden bin; aber berechtigt ist nicht alles, was in der Rechnung gefordert wird. Die Kasse - das und die Beihilfe zahlen jedoch... - das heißt: die Beitrags- und die Steuerzahler, auf dass es den Ärzten wohlergehe.

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